https://www.youtube.com/watch?v=DgU68_EqcB4

<aside> ❌ Checkliste vor dem ersten Lauf der Beitragsautomatik und des Lastschriftassistenten (LS-Assistent)

Beispiele für Auswirkung von Geschäftsjahr und Beitragsstart

<aside> 💡 Unser SEPA-Leitfaden: Falls Sie Fragen zum Thema SEPA haben können Sie sich unseren s-verein_sepa-leitfaden_1-0-7.pdf als PDF herunterladen. Der Leitfaden ist speziell auf die Vereinsverwaltung ausgerichtet.

</aside>

1. Forderungen mit der Beitragsautomatik produzieren

Aus den Beitragsbeträgen und der Zeitspanne zwischen dem zuletzt gesetzten Gebucht bis Datums bis zum Vorschaudatum werden Forderungen aus den Beiträgen berechnet.

Forderungen können unabhängig der Zahlungsart (Barzahler, per Rechnung oder via Lastschrift) über die Beitragsautomatik unter Finanzen > Beitragsautomatik produziert werden.

<aside> 💡 Hinweis 1 - Forderungsläufe aufteilen

1.1 Beim Aufruf der Beitragsautomatik sehen Sie links die Filter

a) Abteilung/ Hier sind alle Ihre angelegten Abteilungen zu finden

b) Beitragsart/ Haben Sie die Abteilungen ausgewählt, sollten Sie hier die dazu passenden Beitragsbezeichnungen auswählen können

c) Zahlungsart/ Als Zahlungsarten stehen Ihnen immer Barzahler, Rechnungszahler und Lastschriftzahler offen.

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1.2 Beitragsvorschau bis

Die Beitragsvorschau geht aus der Beitragszuordnung beim Mitglied immer von einem Beitragsstart oder falls vorhanden von einem "Gebucht bis" Datum aus und rechnet bis zum Ende der jeweiligen Beitragsintervalls. Dabei muss das Vorschaudatum irgendwo in den Zeitrahmen zeigen um die Beitragsforderung auszulösen. Mit dem Beitragsstart zum 01.01.2017 oder einem Gebucht bis zum 31.12.2016 kann das Vorschaudatum auf jedes Datum im laufenden Jahr 2017 zeigen. Der beitrag wird dann auf alle Fälle erhoben.

Eine Ausnahme bietet das sog. Fälligkeitsdatum das es erlaubt einen Beitrag zu unterschiedlichen Datumsangaben zu fordern.

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1.3 Sammelbuchungen

Die Option Sammelbuchungen hier sind eine Anzeigehilfe in der Vereinsverwaltung und haben nichts mit Sammelbuchungen bei Lastschriften zu tun. Forderungen die auf gleiche Konten verweisen oder abweichende Zahler bzw. Familienbeiträge werden optisch anders dargestellt (siehe Abbildung 6.1 [5] und Folgende).

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